„Es kommt nicht darauf an, dem Leben mehr Jahre zu geben, sondern den Jahren mehr Leben“

– Alexis Carrel –

Abrechnungsmöglichkeiten über die Pflegekasse

1. Entlastungs­leistungen

Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen automatisch ein monatlicher Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse in Höhe von 125 Euro monatlich zu. Dem Pflegebedürftigen soll so ermöglicht werden, seinen Alltag abwechslungsreicher und selbständiger zu gestalten. Die Angebote, die darüber abgerechnet werden können, finden Sie unter „Angebot“.

2. Verhinderungs­pflege

Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen automatisch ein jährlicher Betrag in Höhe von 1.612 Euro zu, wenn Sie einen Angehörigen haben, der sich um Sie kümmert, aber verhindert ist, das kann z.B. Erholungsurlaub oder eigene Erkrankung sein. Somit ist der Angehörige verhindert und die Leistungen von Hand in Hand können über diesen Topf ebenfalls genutzt werden.

3.  Pflegesach­leistungen

Zu den Pflegesachleistungen gehören die klassischen Aufgaben, die ausschließlich über einen Pflegedienst angeboten werden, z.B. Körperpflege, Anziehen, Medikamentengabe, etc. Schöpfen Sie Ihr Pflegegeld hierfür nicht voll oder gar nicht aus, so besteht die Möglichkeit bis zu 40% Ihres ungenutzten Anspruchs auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu verwenden


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